eXtro media GbR. Version 3.1 vom 25. März 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – B2B

Präambel / Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der eXtro.media GbR, 72393 Burladingen und ihren Kunden. Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beliefert und nicht Vertragspartner.

Diese AGB umfassen:

  • Hosting- und Serverdienstleistungen
  • Domainservices
  • Rechenzentrumsservices / Colocation
  • Verkauf und Lieferung von Hardware
  • Vertrieb und Vermittlung von Software-Lizenzen und digitalen Produkten

Entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden schriftlich anerkannt.

1. Vertragspartner

Vertragspartner ist ausschließlich die eXtro.media GbR. Verträge werden nur mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter erbringt Hosting- und IT-Dienstleistungen, verkauft Hardware sowie vermittelt bzw. verkauft Software-Lizenzen. Für Software gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

3. Leistungsumfang (Hosting)

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder Tarif. Wartungsarbeiten und sicherheitsrelevante Maßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen und stellen keinen Mangel dar.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verwahrt Zugangsdaten sicher, hält gesetzliche Vorgaben ein und nutzt die Systeme ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen.

5. Verfügbarkeit

Der Anbieter gewährleistet eine technische Verfügbarkeit der Rechenzentrumsinfrastruktur von 99,9 % im Jahresmittel, ausgenommen:

  • angekündigte Wartungsfenster
  • höhere Gewalt
  • notwendige sicherheitsrelevante Maßnahmen

Eine über diese Zusage hinausgehende SLA oder Vertragsstrafe besteht nur, wenn vertraglich vereinbart.

6. Preise, Zahlung & Abrechnung

Preise ergeben sich aus dem Angebot. Hosting-Dienstleistungen werden im Voraus, Hardware und Software vor Lieferung bzw. Bereitstellung vollständig bezahlt.

6a. Hardwarepreise & Eigentumsvorbehalt

  • Alle Preise sind zzgl. Versand- und Verpackungskosten.
  • Lieferung erfolgt ab Lager.
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Anbieters.

6b. Software & Lizenzvertrieb

  • Software wird nicht körperlich verkauft; der Kunde erhält ein Nutzungsrecht des Herstellers.
  • Mit Erwerb akzeptiert der Kunde die Herstellerlizenzbedingungen.
  • Eine Rücknahme oder Stornierung ist nach Bereitstellung oder Aktivierung ausgeschlossen.
  • Software-Support erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

6c. Preisanpassungen

Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für laufende Dienstleistungen anzupassen, wenn sich seine nachweisbaren Kosten für Energie, Netzanbindung, Personal, Rechenzentrumstechnik oder sonstige für die Leistungserbringung wesentliche Betriebskosten erhöhen.

Preisanpassungen dürfen nur in dem Umfang erfolgen, der der tatsächlichen Veränderung der jeweiligen Kostenkomponenten entspricht. Auf Verlangen des Kunden weist der Anbieter die entsprechenden Kostenänderungen nach.

Der Anbieter teilt dem Kunden Preisanpassungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zu kündigen, sofern die Preisanpassung zu einer Erhöhung der Gesamtvergütung führt.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.

7. Lieferung von Hardware

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt. Lieferverzögerungen durch Hersteller oder Transportdienstleister begründen keine Schadensersatzansprüche.

7a. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.

8. Gewährleistung (Hosting)

Störungen sind unverzüglich zu melden. Der Anbieter behebt Fehler nach wirtschaftlich zumutbaren Maßstäben.

8a. Gewährleistung (Hardware)

  • Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Übergabe.
  • Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  • Eigenmächtige Reparaturen schließen die Gewährleistung aus, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Mangel nicht hierdurch verursacht wurde.

8b. Gewährleistung für Software

  • Es gelten ausschließlich die Herstellerrichtlinien.
  • Der Anbieter haftet nicht für Fehler, Einschränkungen oder Funktionsumfang von Fremdsoftware.
  • Der Kunde trägt die Verantwortung für die Kompatibilität seiner Systemumgebung.

9. Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da ausschließlich B2B-Verträge abgeschlossen werden.

9a. Digitale Produkte / Lizenzen

Die Rücknahme digitaler Produkte oder Lizenzen ist ausgeschlossen, sobald der Lizenzschlüssel übermittelt oder das Produkt aktiviert wurde.

10. Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Datenverlust ohne ordnungsgemäße Backups sowie sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.

Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

10a. Zahlungsverzug & Maßnahmen

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.

Zusätzlich wird für jede erste Mahnung im Verzugsfall eine gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig.

Erfolgt nach einer ersten Mahnung keine vollständige Zahlung, kann der Anbieter dem Kunden eine zweite Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 10 Kalendertagen setzen. Erfolgt auch innerhalb dieser Frist keine Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung von Hosting-, Colocation- und sonstigen Dienstleistungen ganz oder teilweise einzuschränken oder zu sperren.

Eine Sperrung darf nur erfolgen, wenn dadurch keine gesetzlichen Pflichten verletzt werden und die Sicherheit der Rechenzentrumsinfrastruktur nicht beeinträchtigt wird. Die Sperrung der Dienste lässt die Zahlungspflicht des Kunden unberührt.

Nach Ablauf der Nachfrist ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen.

Bei Colocation- oder Housing-Verträgen ist der Anbieter zusätzlich berechtigt, sein vertragliches Pfandrecht gemäß Abschnitt 12 auszuüben. Der Anbieter kann die Herausgabe der Kundenhardware verweigern und – nach weiterer schriftlicher Ankündigung mit einer zusätzlichen Frist von mindestens 14 Tagen – die Hardware verwerten.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung oder Sperrung ist der Anbieter berechtigt, die gespeicherten Daten des Kunden nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen endgültig zu löschen. Der Kunde ist selbst verantwortlich, rechtzeitig Backups anzufertigen.

Für die Reaktivierung gesperrter Dienste kann der Anbieter eine angemessene Aufwandspauschale verlangen, sofern diese Kosten tatsächlich entstanden sind und nachgewiesen werden können.

11. Vertragslaufzeit & Kündigung

Das Hosting-Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die Kündigungsfrist für Hosting-Dienstleistungen beträgt 50 Tage zum Ende eines Kalenderquartals. Die Quartalsenden sind der 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres.

Geht die Kündigung nach Ablauf der Frist ein, wird sie zum Ende des folgenden Kalenderquartals wirksam.

Die Kündigung bedarf der Textform gemäß § 126b BGB (E-Mail, Brief).

11a. Schlussbestimmungen

Für sämtliche Verträge gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

12. Vertragliches Pfandrecht bei Colocation / Housing

Der Anbieter hat ein vertragliches Pfandrecht an sämtlicher Kundenhardware, die in die Colocation- oder Housing-Flächen eingebracht wird. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden und zukünftigen Ansprüche des Anbieters.

Der Anbieter kann die Herausgabe verweigern, solange der Kunde mit fälligen Forderungen im Verzug ist.

Befindet sich der Kunde trotz Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen weiterhin im Verzug, darf der Anbieter die Kundenhardware nach schriftlicher Ankündigung verwerten. Ein Mehrerlös wird nach Abzug aller Forderungen und Kosten ausgekehrt.

Der Kunde versichert, Eigentümer der Hardware zu sein oder entsprechend berechtigt zu sein. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei.

Die Betreiberpflichten des Anbieters bleiben trotz Pfandrechts unberührt.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters (72379 Hechingen).

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